Freiwilligendienst

Am 1. Juli 2011 trat das Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Kraft. Damit sollte der bis dahin übliche Zivildienst ersetzt werden. Durch die Aussetzung der Wehrpflicht wurde eine neue Form des Freiwilligendienstes auf einer breiten Basis geschaffen. Die früher in vielen sozialen Einrichtungen eingesetzten Zivildienstleistenden ersatzlos zu streichen, hätte katastrophale Folgen gehabt. Die sozialen und karitativen Institutionen sind nach wie vor dringend auf zusätzliche und preiswerte Hilfskräfte angewiesen. Mit der Einführung der Neuregelung sind nun auch Frauen und Mitmenschen im Seniorenalter angesprochen, ihren gesellschaftlich wichtigen Beitrag im Rahmen des Freiwilligendienstes zu leisten. Nicht nur bei der Pflege Älterer, auch in Krankenhäusern, in Kinderheimen und in den Bereichen Sport und Kultur können Menschen ihren sozialen Beitrag leisten.

Alle können mitmachen

Eine Altersgrenze für die Teilnahme an dem Projekt gibt es bis ins höchste Lebensalter nicht. Ab der Beendigung der Vollzeitschulpflicht kann jeder Bürger auf freiwilliger Basis am Freiwilligendienst teilnehmen. Die Finanzierung des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt zum überwiegenden Teil durch den Bund. Jeder Teilnehmer an dem Projekt erhält für seine Mitarbeit aktuell ein monatliches Taschengeld oder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 330 Euro. Daneben ist der Betroffene für die Zeit der Mitarbeit sozialversichert. Viele Anbieter von Stellen, die von Teilnehmern am Bundesfreiwilligenprojekt besetzt werden, übernehmen die Kosten für Verpflegung, für speziell geforderte Arbeitskleidung und wenn notwendig, auch für die Unterkunft. Sämtliche finanziellen Regelungen werden zwischen dem Anbieter und dem Freiwilligen direkt geregelt.

Die Bewerbung des Freiwilligen kann unmittelbar in den Einrichtungen, die Stellen anbieten, erfolgen. In Krankenhäusern, bei Sportverbänden oder beim zuständigen Sozialverband kann ohne Umwege ein BFD-Vertrag abgeschlossen werden. Mit Seminaren wird der Freiwillige pädagogisch begleitet und für seine Aufgaben fit gemacht. Die Dauer des Freiwilligendienstes kann sich zwischen einem halben Jahr bis zu zwei Jahren bewegen.

Freiwilligendienst im Ausland

Der BFD kann nicht von allen Altersgruppen außerhalb Deutschlands geleistet werden. Jugendliche mit dem Wunsch, ins Ausland zu gehen, haben die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland zu absolvieren. Im Rahmen des Freiwilligendienstes gibt es seit kurzer Zeit die Möglichkeit, ein Jahr im Ausland innerhalb des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes abzuleisten. Initiator für dieses Programm ist das Bundesfamilienministerium. Jugendliche können bei geprüften und zugelassenen ausländischen Organisationen soziale Freiwilligenarbeit leisten. Neben dem persönlichen Engagement können so Sprachkenntnisse vertieft und ein großes Maß an Eigenverantwortung trainiert werden.