Zweitstudium

Gründe für ein Zweitstudium gibt es viele:

  • Man ist unglücklich mit dem absolvierten Studiengang.
  • Der bereits absolvierte Studiengang ist zu allgemein um im Berufsleben Fuß zu fassen.
  • Man möchte sich beruflich weiterbilden um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
  • Man ist gezwungen sich beruflich weiter zu bilden.
  • Der absolvierte Studiengang wird im Ausland nicht anerkannt.

Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen zum Zweitstudium.

Ab wann gilt ein Studium als Zweitstudium?

Haben Sie bereits ein Studium abgeschlossen und beginnen einen neuen Studiengang zu studieren, gilt dies als Zweitstudium. Als abgeschlossenes Studium zählt dabei ein Zeugnis von folgenden Institutionen: Universitäten, Musik- und Kunsthochschulen, ehemalige Gesamthochschulen, staatlich anerkannte Berufsakademien, Sporthochschulen, Fachhochschulen (auch Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung) und Hochschulen der Bundeswehr. Einzige Ausnahme bilden hier konsekutive, also weiterführende, Master-Studiengänge, die nicht als Zweitstudium gelten.

Wie kann ich auch während dem Zweitstudium Berufserfahrung sammeln?

Ein Zweitstudium bedeutet in jedem Fall, dass man keiner normalen beruflichen Tätigkeit nachgehen kann und daher auch nur eingeschränkt Berufserfahrung sammeln. Um trotzdem erste Erfahrungen im Beruf zu sammeln bietet sich an ein duales Studium als Zweitstudium zu absolvieren. Alternativ kann auch eine Fernhochschule oder Fernuniversität neben dem Beruf absolviert werden. Im Falle eines regulären Präsenzstudiums bietet sich die Annahme eines Werkstudenten-Jobs an um erste Erfahrungen zu sammeln und frühzeitig Kontakte zu Unternehmen zu sammlen.

Wie bewerbe ich mich auf ein Zweitstudium? Und welche Nachweise benötige ich?

Wie genau ein Antrag für ein Zweitstudium abläuft, ist unterschiedlich. Informieren Sie sich online über den genauen Ablauf oder erkundigen Sie sich im allgemeinen Sekretariat der Hochschule oder Universität. In den meisten Fällen bewerben Sie sich online auf der Website der Hochschule bzw. Universität. Dafür brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses aus dem Erststudium (inkl. der erreichten Abschlussnote!).
  • Belege ihrer Studienleistungen aus dem Erststudium. Also: Alle belegten Pflichtkurse, Wahlkurse und (wenn möglich) Zusatzkurse.
  • Auflistung ihrer bisherigen Tätigkeiten und des Ausbildungsweges (Lebenslauf).
  • Ausführliche schriftliche Begründung für das Zweitstudium inkl. Berufsziel.
  • Falls vorhanden: Auflistung beruflicher Gründe für das Zweitstudium.

Bitte beachten Sie: Falls ein Auswahlverfahren stattfindet, wird ihnen das Ergebnis teilweise sehr knapp zum Beginn des Studiums mitgeteilt. Zögern Sie nicht bei dem zuständigen Sekretariat mehrmals anzurufen oder zahlreiche Mails zu schreiben.

Besonderheiten in zulassungsbeschränkten Studiengängen

Bei der Bewerbung für ein Zweitstudium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang verläuft die Vergabe der Studienplätze nach dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und nach der Begründung für das Zweitstudium. Aus diesen beiden Kriterien wird eine Messzahl errechnet, die am Ende eine Rangliste der Bewerber ergibt. Hierbei gilt: Je höher die Messzahl, desto größer sind die Chancen einen Studienplatz im Zweitstudium zu erhalten.

Folgende Punkte gibt es dabei für folgende Abschlussnoten aus dem Erststudium:

  • 4 Punkte: Noten ausgezeichnet und sehr gut
  • 3 Punkte: Noten gut und befriedigend
  • 2 Punkte: Note befriedigend
  • 1 Punkt: Note ausreichend
  • Falls eine Note nicht nachgewiesen werden kann, gibt es ebenfalls 1 Punkt.

Die erreichte Punktzahl der Abschlussnoten aus dem Erststudium wird mit der Punktzahl der Begründung für das Zweitstudium addiert. Die Punktvergabe für die Begründung des Zweitstudiums wird nach Fallgruppen gehandhabt:

Fallgruppe 1: Berufliche Gründe (9 Punkte)

Zur Fallgruppe 1 gehören Personen, die einen Beruf anstreben, der nur mit zwei Studienabschlüssen ausgeübt werden kann. Beispielsweise: Kieferchirurg.

Fallgruppe 2: wissenschaftliche Gründe (7-11 Punkte)

Um eine später angestrebte Stelle in der Wissenschaft und Forschung wahrzunehmen, ist der Bewerber gezwungen innerhalb eines anderen Studiengangs wissenschaftliche Qualifikationen zu sammeln. Dabei wird beurteilt, ob der Bewerber 7, 9 oder 11 Punkte gutgeschrieben bekommt. Ein Bewerber bekommt 7 Punkte für das Zweitstudium gutgeschrieben, wenn die Gründe durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt sind. 9 Punkte, wenn die Gründe durch die bisherigen Leistungen belegt sind. 11 Punkte bekommt der Bewerber, wenn die Gründe von überragender wissenschaftlicher Bedeutung sind, zusätzlich durch sehr gute Leistungen belegt und von allgemeinem Interesse sind.
Beachten Sie also, dass Sie ihrer Begründung für das Zweitstudium alle möglicherweise relevanten Informationen, die sie qualifizieren, beilegen. Dies können Mitarbeiten in Forschungsgruppen oder Mitgliedschaften in bestimmten gemeinnützigen Organisationen sein.

Fallgruppe 3: Besondere berufliche Gründe (7 Punkte)

Hier ist der angestrebte Plan für Wunschberuf zentral. Man gehört zur Fallgruppe sobald der Abschluss des Zweitstudiums den ersten Studienabschluss sinnvoll ergänzt und die berufliche Situation erheblich verbessert wird. Dabei muss das Erststudium mit dem Zweitstudium fachlich verwandt sein bzw. es muss ein inhaltlicher Zusammenhang hergestellt werden können. Man sollte in einer Bewerbung also indirekt auf die Frage antworten welche Qualifikationen des Wunschberufs im Erststudium erworben wurden und welche Qualifikationen des Wunschberufs während dem Zweitstudium erworben werden. Bitte beachten Sie: Fallgruppe 3 besteht nicht, wenn Sie lediglich einen Berufswechsel planen! Siehe Fallgruppe 4.

Fallgruppe 4: Sonstige berufliche Gründe (4 Punkte)

Ein Bewerber fällt in Fallgruppe 4 sobald der angestrebte Studiengang des Zweitstudiums keine sinnvolle Ergänzung des Erststudiums ist. Hierunter fallen also Bewerber mit Wünschen nach einem Berufswechsel. Bedingung ist hierbei, dass die berufliche Situation des Bewerbers erheblich verbessert wird. Fügen Sie in jedem Fall eine ausführliche schriftliche individuelle Begründung bei!

Fallgruppe 5: Sonstige Gründe (1-2 Punkt)

Fallgruppe 5 wird relevant, wenn ein Bewerber auf ein Zweitstudium nach einer Familienphase den Neueinstieg ins Berufsleben wagt. Dies ist der Fall sobald nach dem Abschluss des ersten Studiums zu Gunsten der Familie eine Auszeit (bspw.: Erziehung der Kinder) genommen wurde. Ob es 1 oder 2 Punkte werden, hängt von dem Ausmaß der Belastung ab: Dauer der familiären Phase, Anzahl der Kinder, etc. Beachten Sie: Die Punkte für Fallgruppe 5 werden zusätzlich zu den anderen Fallgruppen gegeben.

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