Förderungen und Stipendien bei Fernstudiengängen

Fernstudent mit Stipendium am Lernen.Wer sich für ein Fernstudium entscheidet möchte meistens beruflich einen Schritt vorwärts machen. Die Beweggründe hierfür können vielfältig sein und dass es sich lohnt einen staatlich anerkannten Abschluss vorweisen zu können liegt auf der Hand. Aus diesem Grund gibt es nicht nur viele Fernstudiengänge in unterschiedlichen Fachrichtung, sondern ebenso eine Breite Auswahl an Fördermöglichkeiten. Denn ein Fernstudium ist immer mit teilweise großen Kosten verbunden, die mit den Anforderungen und der Höhe des Abschlusses steigen. Diese Kosten für den Fernlehrgang schlagen sich natürlich im Alltag zu Buche und nicht jeder ist in der Lage sich neben einem Fernstudium auch ein angemessenes Leben zu unterhalten. Schließlich und letztendlich kostet ein Fernstudium auch einiges an Zeit, was sich im Berufsleben, zumindest für das erste, nicht gerade positiv auswirkt. Eine Förderung ist deswegen eine willkommene Möglichkeit um die eigene Kasse aufzubessern und sich trotz der zeitlichen Beanspruchung eine solide Basis für ein erfolgreiches und konzentriertes Lernen zu ermöglichen. Welche Arten der Förderung es gibt, und wie sie beansprucht werden können soll in den folgenden Abschnitten einmal in Kürze näher erläutert werden.

Weiterbildungsstipendien

Die direkte Unterstützung von staatlicher Seite her für Erwerbstätige ist die neuerdings umbenannte Leistung der Bildungsprämie, vormals als Weiterbildungsstipendium bekannt. Bei dieser Prämie handelt es sich um eine Ermessensleistung, die vergebenden Stellen sind also nicht verpflichtet sie zu bewilligen. Zugangsvoraussetzungen sind ein Alter von über 25 Jahren, die Teilnahme an Beratungen und Gesprächen, eine Erwerbsfähigkeit liegt vor, das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt bei maximal 20.000 Euro bei alleinstehenden und bei 40.000 Euro für verheiratete Personen, die Veranstaltungskosten der Maßnahme liegen nicht über 1000 Euro im Jahr und letztlich muss der Bewerber die Staatsangehörigkeit der BRD besitzen. Zusätzlich dürfen zum Zeitpunkt der Beratungsgespräche im Vorfeld noch keine Rechnungen für den Lehrgang und Maßnahmen im Rahmen des Lehrgangs vorliegen.

Bildungsschecks

Bildungsschecks sind eine alleinstehende oder eine ergänzende Leistung und wird von den Bundesländern direkt vergeben. Sie kann, nach Land, zusätzlich zur Bildungsprämie beantragt werden und ist in der Höhe, sowie in den Vergabevoraussetzungen an die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes gebunden.

Bildungsgutscheine

Bildungsgutscheine haben in Deutschland eine lange Tradition und werden seitens staatlicher und privater Träger zur Verfügung gestellt. Nutznießer sind Arbeitslose, Arbeitnehmer mit einer Kündigungsandrohung, Arbeitnehmer mit einer passenden Berufsausbildung, sowie alle drei betroffenen Personenkreise sofern sie ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Agentur für Arbeit durchgeführt haben. Die Agentur ist also die zuständige Stelle und vergibt die Bewilligungen an alle Antragssteller, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Sachbearbeitung eine Erfolgschance für ein besseres Vorankommen auf dem Arbeitsmarkt sieht. Die Bildungsgutscheine sind, wie die Bildungsprämie auch, eine Ermessensleistung die erbracht werden kann.

Fernschul-Zuschüsse

So gut wie alle Fernschulen haben für Arbeitslose, Schüler und Studenten besondere Rabatte und Konditionen im Angebot. Diese indirekten Zuschüsse bewegen sich üblicherweise in einem Rahmen von 10% bis 20% und werden direkt von den gesamten Kosten für einen Lehrgang abgezogen. Der Zugang erfolgt über einen direkten Nachweis über den geforderten Status bei Vertragsabschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zuschüsse auch im Nachhinein bewilligt werden.

Arbeitsagentur-Förderung

Die Förderungen der Agentur für Arbeit für berufstätige Personen und Kurzarbeiter unterteilen sich in zwei, strikt voneinander abgetrennte Bereiche. Zum einen gibt es die Förderung speziell für Kurzarbeiter, und zum anderen die WeGebAU-Maßnahme (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen), welche speziell an Menschen mit geringerer Qualifikation und ältere Arbeitnehmer richtet. Im einzelnen erläutert gibt es folgende Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Teilnahme an den Förderungen:

Förderung bei Kurzarbeit: Diese Förderung gibt es nur für Menschen in einem Arbeitsverhältnis, dass den gesetzlichen Regelungen der Kurzarbeit unterliegt. Ziel der Förderung ist es einerseits die berufliche Qualifikation erhöhen, andererseits sollen so lange Zeiten der Arbeitslosigkeit vermieden werden. Die Grundförderung beträgt 60% der Lebenshaltungskosten, wobei die einzelnen Sätze je nach Unternehmensgröße und Alter der Arbeitnehmer variieren können und bis zu 90% der Lebenshaltungskosten gestreckt werden dürfen. Zusätzlich werden bis zu 80% der Kosten des Fernstudiums übernommen.

WeGebAU:
Menschen die Leistungen der WeBebAU beantragen wollen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen um eine Bewilligung zu erhalten: Arbeitnehmer in einem Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern und über 45 Jahre oder geringqualifiziert sind. Der Arbeitnehmer wird in der Zeit des Lehrgangs von der Arbeit freigestellt und erhält von der Arbeitsagentur je nach Alter und Qualifizierung bis zu 75% der Lebenshaltungskosten als Leistung. Er behält aber weiter seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Unterstützungsleistungen im Krankheitsfall.

Förderprogramme der Bundesländer

Förderungen der Bundesländer werden individuell und je nach Land unterschiedlich vergeben. Möglich sind Förderungen für Soldaten, aber ebenso Förderungen für Immigranten, Arbeitslose, geringqualfizierte und ältere Arbeitnehmer. Zusätzlich bekommen die Bundesländer die Möglichkeit eine indirekte Förderung in Form von besonderen Gutscheinen, Erleichterungen und anderen Geldleistungen. Diese können in Kooperation mit Bundesstellen und der Arbeitsagentur vergeben werden.

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